Folgendes gilt fr die UN-Nummern 0006, 0009, 0010, 0015, 0016, 0018, 0019, 0034, 0035, 0038, 0039, 0048, 0056, 0137, 0138, 0168, 0169, 0171, 0181, 0182, 0183, 0186, 0221, 0243, 0244, 0245, 0246, 0254, 0280, 0281, 0286, 0287, 0297, 0299, 0300, 0301, 0303, 0321, 0328, 0329, 0344, 0345, 0346, 0347, 0362, 0363, 0370, 0412, 0424, 0425, 0434, 0435, 0436, 0437, 0438, 0451, 0488, 0502 und 0510:

Groe und robuste Gegenstnde mit Explosivstoff, die normalerweise fr militrische Verwendung vorgesehen sind und die keine Zndmittel enthalten oder deren Zndmittel mit mindestens zwei wirksamen Schutzvorrichtungen ausgerstet sind, drfen ohne Verpackung befrdert werden. Enthalten diese Gegenstnde Treibladungen oder sind die Gegenstnde selbstantreibend, mssen ihre Zndsysteme gegenber Belastungen geschtzt sein, die unter normalen Befrderungsbedingungen auftreten knnen. Ist das Ergebnis der an einem unverpackten Gegenstand durchgefhrten Prfungen der Prfreihe 4 negativ, kann eine Befrderung des Gegenstands ohne Verpackung vorgesehen werden. Solche unverpackten Gegenstnde drfen auf Schlitten befestigt oder in Verschlgen oder anderen geeigneten Handhabungseinrichtungen eingesetzt sein.